verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)
» soweit ich informiert bin, können schwbM Mehrarbeit ablehnen, die über die
» gesetzlichen 8 Std täglich hinaus gehen. Generell können schwbM
» nicht verlangen, von Samstag- oder Schichtarbeit befreit zu werden.
» Deshalb greift der § 124 SGB IX erst dann, wenn es über eine Arbeitszeit
» von 8 Std täglich geht.
Da unsere Regelarbeitszeit von Mo-Fr. ist , ist samstags generell Mehrarbeit und wird auch so mit Überstunden-Prozenten versehen
»
» Ist in eurer Betriebsvereinbarung nur von Minusstunden die Rede>
Nein auch von Plusstunden !!
Die Regelung ist jedoch so, das MA´s mit Minusstunden (ab einer bestimmten Grenze !) verpflichtet werden sollen an Saisonal bedingten Samstagen diese abzubauen. Die Samstage werden im vorjahr benannt, damit sich alle MA´s darauf einstellen können, im Falle von Minusstunden und nötiger Samstagsarbeit ihr Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
MA´s welche nicht in diesem "rotbereich" der Minusstunden sind oder sogar Plusstunden haben können freiwillig an diesen Samstagen kommen.
Aber auch hier wird es eine Obergrenze geben.