Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)

Ralf Böttcher, Wednesday, 02.02.2022, 18:43 (vor 806 Tagen)

Guten Tag zusammen,

ich bin zwar nur in der JAV, habe aber als Schwerbehinderter vor, in den nächsten Jahren als SBV tätig zu werden.

Mich interessiert aktuell ein Fall sehr brennend, da es sich um eine Freundin nach der Ausbildung handelt.

Sie befindet sich in der Probezeit einer unbefristeten Anstellung. Die Wartezeit nach KSchG ist also noch nicht erfüllt.

Sie hat in den Augen ihres Vorgesetzten wiederholt nicht den Dienstweg eingehalten. Was genau da war, weiß ich nicht zu 100 %. Einmal soll sie an dem Vorgesetzten vorbei einen Verbesserungsvorschlag an einen anderen Vorgesetzten am Telefon mitgeteilt haben, der aber zumindest auch den direkten Vorgesetzten betrifft. Sie war aber der Meinung, dass sie bei dem anderen Vorgesetzten richtiger wäre. Außerdem war sie mit den Zuständigkeiten, Orgaplan ... noch nicht so vertraut.

Wie auch immer der zweite "Verstoß" gegen den Dienstweg gewesen sein soll, stellen sich mir aufgrund der zu erwartenden Probezeitkündigung (ihr Vorgesetzter hat sie darüber informiert) folgende Fragen:

1. Auch, wenn es in der Probezeit keine Angabe von Gründen benötigt, um jemanden zu kündigen, dürfen "Dienstwegverstöße" Gründe sein, um vom PR und der SBV das "OK" für die Probezeitkündigung zu erhalten?

2. Bei einer Probezeitkünding eines schwerbehinderten Mitarbeiters muss ja auch die SBV angehört werden. Richtig?

3. Inwiefern und woran entscheidet nun die SBV, ob sie einer Probezeitkündigung zustimmt oder nicht? Was wäre z. B., wenn die Freundin eine Störung ihrer Impulskontrolle hat, diese aber Medikamenten weitestgehend im Griff hat? Würde dies positiv für sie gewertet und würde zu einer Nicht-Zustimmung der SBV führen? Wie wichtig sind also Gründe des Vorgesetzten gegen oder i. V. m. einer Schwerbehinderung? Wie schwer wiegen Gründe oder die Schwerbehinderung?

4. Sollte sich meine Freundin sicherheitshalber schonmal mit dem PR und, oder der SBV in Verbindung setzen?

5. Nachdem der Vorgesetzte unter Angabe von Gründen dem PR mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, meine Freundin in der Probezeit zu kündigen, wird meine Freundin seitens des PR auch angehört?

6. Nach dem PR wäre die SBV an der "Reihe"? Hört die SBV die Freundin an, um beide Seiten zu kennen?

7. Ist der AG, der PR, die SBV verpflichtet, zu überprüfen, ob man die Freundin irgendwo anders in der Behörde unterbringen kann?

8. Inwieweit ist das Integrationsamt beteiligt? Welche Aufgaben, (Schutz-)Funktion hat dieses für eine schwerbehinderte Person in der Probezeit? Muss das Integrationsamt bei einer Probezeitkündigung angehört werden?

9. Was wäre, wenn die SBV bzgl. Probezeitkündigung nicht angehört werden sollte bzw. wurde?

10. Wie erfährt meine Freundin, ob die SBV angehört wurde oder nicht? Probezeitkündigung abwarten und dann bei der SBV anfragen?

11. Ist eine Probezeitkündigung ohne Anhörung der SBV generell nichtig? Müsste meine Freundin auf jeden Fall sicherheitshalber eine Kündigungsschutzklage einreichen?

12. Wie groß sind die Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage einer schwerbehinderten Person in der Probezeit, wenn der SBV dieser zugestimmt hat?

Ich bin sehr auf Eure Antworten gespannt.

Schöne Grüße

Ralf


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