Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)

garda, Berlin, Tuesday, 15.02.2022, 08:24 (vor 801 Tagen) @ Ralf Böttcher

wer ist letztlich der AG? Wessen Überlegung ist letztlich also ausschlaggebend? Ich frage, da es ja durchaus mehrere Personen sein könnten. Entscheidet der Behördenleiter oder der Leiter der Personalabteilung oder der Abteilungsleiter, der die Probezeitkündigung initiiert hat (wobei Letzteres ja sinnbefreit wäre!)?

Ich z. B. bin an einer Hochschule angestellt. Hier gibt es einen Präsidenten, einen Kanzler und eine Personalleiterin. Wer wäre da z. B. die letzte Instanz?

Hallo Ralf,

der Kanzler ist an einer Hochschule der Verwaltungschef, der Präsident ist oberster Dienstherr. Üblicherweise wird die Berechtigung zur Einstellung und Kündigung an einen Personalleiter delegiert. Die Kündigung selbst erfolgt immer Namens des Präsidenten, ob der das nun weiß oder nicht. Das solltest du allerdings tatsächlich selbst wissen. Instanzen gibt es dort nicht, sondern (delegierte) Verantwortung. In jedem fall sollte hier der Personalrat Bescheid wissen und dich unterstützen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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