Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)
Sie befindet sich in der Probezeit einer unbefristeten Anstellung. Die Wartezeit nach KSchG ist also noch nicht erfüllt.
Hallo Ralf,
es bedarf weder der Zustimmung der SBV noch der Zustimmung des Integrationsamts. Auch muß Integrationsamt nicht angehört werden.
Ich gehe davon aus, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung nachweislich bekannt ist? Sollte die SBV dennoch nicht angehört werden vor einer Kündigung, so wäre Kündigung unwirksam laut § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX. Allerdings müsste unbedingt fristgerecht geklagt werden nach Zugang der Kündigung, da sie sonst ihr Recht verwirken würde.
Ob und inwieweit der Personalrat dieser Behörde zu beteiligen ist, das hängt vom einschlägigen Personalvertretungsgesetz ab. Das sollte der Personalrat wissen. Klar würde ich mich mit PR/SBV in Verbindung setzen, um meine Sicht der Dinge zu erläutern.
Gruß,
Cebulon