Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.02.2022, 15:08 (vor 802 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

nach deutschem Recht sind Kündigungen nicht per se rechtsunwirksam. Ein AN muss immer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um entweder die Rechtsunwirksamkeit oder aber eine falsche Abwägung der Schutzrechte des KSchG gerichtlich feststellen zu lassen.

Im Übrigen hat Belgien ein völlig anderes System der Betriebsverfassung und des Kündigungsschutzes, so daß sich die Frage stellt, in wie weit das Urteil übertragbar ist.

Im vorliegenden Fall
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A5ACCFCBCFBB7BB5E215EF9C0BABCBF8?text=&docid=253723&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&a...
befand sich der Beschäftigte mehr als ein Jahr nach Arbeitsaufnahme immer noch in einer "Probezeit".
Außerdem kennt Belgien kein System einer betrieblichen Schwerbehindertenvertretung mit ihren Informations- und Anhörungsrechten - seit kurzem ja auch innerhalb der Probezeit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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