Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)
Hallo Wolfgang,
Hallo,
da habe ich bereits andere Erfahrungen gesammelt. Vermutlich gibt es von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede.
Das ist falsch, die entsprechenden Verfahrensvorschriften, zB das SGG
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/index.html#BJNR012390953BJNE008600314
Es fängt an, dass eine Rechtsabteilung eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornimmt.
Welche "Rechtsabteilung" soll hier welche "Einschätzung" vornehmen?
Weiter geht es zur Vorbesprechung/Güteverhandlung. Meine Erfahrung ist, dass versucht wird eine richtige Verhandlung zu vermeiden.
Das ist der Auftrag der Sozialgerichte, möglichst auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Als vereinfachtes Verfahren bleibt der sog. "Gerichtsbescheid" gem. § 105 SGG. Aber auch dann muß einem Kläger "rechtliches Gehör" eingeräumt werden, bevor ein Gerichtsbescheid ergeht.
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&Tschüß
Wolfgang