Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)

bifavi, Hessen, Monday, 14.02.2022, 14:57 (vor 795 Tagen) @ Ralf Böttcher

Die SBV muss bei einer Probezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen angehört werden und dann gibt es generell 2 Möglichkeiten, entweder die SBV lehnt die Kündigung ab oder sie sagt, dass man da nichts machen kann!? Ist das so korrekt?

Korrekt ist, dass die SBV angehört werden muss. Eine SBV kann nach meiner Rechtsauffassung nicht ablehnen oder zustimmen.
Eine SBV, die sagt, dass man da nichts machen kann, sollte den Sachverhalt nochmals überdenken und eine entsprechende Stellungnahme schreiben. Hierbei sollte klargestellt werden, dass sich die Kündigung auf behinderungsbedingte Gründe bezieht (das natürlich, nur wenn es zu trifft). Ich sag immer was dazu.

Wenn die SBV die Kündigung ablehnt, was passiert dann bzw. was muss dann gesetzlich passieren? Besteht dann das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus automatisch weiter und es gibt keine Probezeitkündigung?

Wie gesagt, da gibts nichts zum Ablehnen. Kein fortbestehen des AV, außer der AG überlegt es sich nochmal.

Wenn die SBV sagt, dass da nichts zu machen ist, erst dann kann die Probezeitkündigung ausgesprochen werden und dann bleibt nur die Kündigungsschutzklage?

Rechtsbeistand beauftragen

Das bedeutet doch, dass alle Probezeitkündigungen nach dem 10.02.2022 erst einmal unwirksam sind, wenn nicht eingehend geprüft wurde, ob ein schwerbehinderter Mitarbeiter nicht woanders beim AG eingesetzt werden kann?

Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, wird vor Gericht entschieden.
Wie lange das Urteil von der EU braucht bis es in Deutschland umgesetzt wird, ist abzuwarten.

LG
Bifavi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion