Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)

Cebulon, Monday, 21.03.2022, 19:09 (vor 990 Tagen) @ Ralf Böttcher

muss eine Kündigung vom Präsidenten unterschrieben sein oder reicht der Briefkopf des AGs, in dem steht "Der Präsident ..." und z.B. der Kanzler unterschreibt die Kündigung "in Vertretung"?

Der „Präsident“ muss nicht alles selbst unterschreiben: Wer unterschreibt im Einzelfall, ergibt sich in der Regel aus dem „Geschäftsverteilungsplan“ bzw. aus einer Geschäftsordnung. Jede Behörde regelt üblicherweise die Unterschriftsbefugnis und delegiert an ihre Bediensteten.

Gruß,
Cebulon


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