Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)

bifavi, Hessen, Thursday, 24.02.2022, 12:01 (vor 790 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo Ralf,
der 34 TVöD geht von 2 Wochen zum Monatschluss aus.
Beim 622 BGB gibt es andere Regelungen.
Weiterhin sind auch die arbeitsvertraglichen Regelungen zu betrachten.
Manchmal gibt es im Individualrecht echte Stilblüten und manch AN weiß gar nicht, was er da unterschreibt.

Also wenn du mit dem 15.03. die Beendigung meinst, bin ich auch der Auffassung das, das nach TVöD nicht geht.
In Deiner Fragestellung bin ich davon ausgegangen, dass Du die Frist des Kündigungszugangs beim AN gemeint hast.

Habe heute irgendwie Nervenstillstand und Denkblockade.

LG
Bifavi


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