Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)
Hallo,
danke.
D. h., dass die Kündigung zum 31.3. bis einschließlich 15.3. dem AN zugegangen sein muss? Würde die erst am 16. oder 17.3. zugegangen sein, würde die Wartezeit gelten?
Gruß
Ralf