Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)
Hallo,
ich habe noch ein neues Urteil erhalten. Vielleicht auch ganz interessant.https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/eugh-staerkt-rechte-von-schwerbehinderten_76_561182.html
Gruß
Karsti