Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)
Hallo,
mit dem Stichwort "Zugangsvereitelung" findest Du obergerichtliche, noch gültige Rechtsprechung bis zurück in die 60er Jahre.
Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat sich zB das BAG 2015 ausführlich mit der Materie befasst.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. März 2015 – 2 AZR 483/14
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-483-14/
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/kuendigung-im-briefkasten-und-der-zugang-am-nachmittag-398614
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&Tschüß
Wolfgang