Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 25.02.2022, 10:48 (vor 1014 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

es ist übrigens keine gute Idee, den Zugang eines Schreibens verzögern zu wollen -zB indem man auf Klingeln nicht reagiert.
Denn ein Schreiben ist zugegangen, wenn es sich im "Machtbereich" des Adressaten befindet. Und zu diesem "Machtbereich" gehört auch der Briefkasten. Ein Einwurfeinschreiben bzw. ein Einwurf durch einen AG-Beauftragten mit Zeugen ist als "Zugang" ausreichend.
Ist ein Schreiben angekündigt bzw. erwartbar, erwartet die Rechtsprechung auch, daß der Adressat auch noch bis ca. 18:00 seinen Briefkasten kontrolliert.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion