Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)

Cebulon, Thursday, 24.02.2022, 18:22 (vor 764 Tagen) @ Ralf Böttcher

Richtig, es kommt auf den Zugang in der Wartezeit an, also nicht etwa darauf, wann die Kündigung abgeschickt wurde.

Gruß,
Cebulon


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