Beteiligung SBV bei Einstellung Auszubildende Autismus (Einstellung)

sbv-nl-west, NRW, Friday, 25.03.2022, 13:43 (vor 757 Tagen) @ Andreas D.

Hallo Andreas,

da der Bewerber nicht den GdB angegeben hat, kommt es darauf an was die Versorgungsmedizinische
Grundsätze beschieden haben, da sich hier folgendes Spektrum ergibt:

3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)

Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen

- ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdB 10-20,

- mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdB 30-40,

- mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdB 50-70,

- mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdB 80-100.

Es kann also sein, dass der Bewerber behindert ist, aber nicht deine Rechte berührt Rechte der SBV, wobei bei Autismus sehr oft ein GdB zwischen 50 - 100 beschieden wird. Also man schon davon ausgehen kann, dich als SBV von Beginn an zu beteiligen. Sollte sich im Bewerbergespräch herausstellen, dass Du nicht zu beteiligen bist, dann ist das so. Als AG würde ich also mit diesem Bewerber die Gespräche beginnen, da sich dann das weitere Beteiligungsverfahren daraus ergibt.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion