Beteiligung SBV bei Einstellung Auszubildende Autismus (Einstellung)
Frage: Bin ich als SBV da mit im Boot und habe ich das Recht, die gesamten Bewerbungsunterlagen einzufordern.
Hallo Andreas,
nein – auch nicht bei Gleichstellung i.S.d. § 151 Absatz 4 SGB IX. Allenfalls dann, wenn z.B. per Inklusionsvereinbarung anderweitig was vereinbart. Siehe auch BIH-Fachlexikon zu Autismus.
Gruß,
Cebulon