Beteiligung SBV bei Einstellung Auszubildende Autismus (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 26.03.2022, 11:10 (vor 756 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

< nein – auch nicht bei Gleichstellung i.S.d. § 151 Absatz 4 SGB IX.

Wieso nicht? Zumindest in der Betriebsverfassung ist es unstrittig, daß die Begründung eines Berufsausbildungsverhältnisses grundsätzlich einer Einstellung gleichkommt (ErfK, Kania, § 99 BetrVG Rn 5) und damit auch ggfs. die gesetzliche Beteiligung der SBV bei schwerbehinderten/gleichgestellten Azubis auslöst.

--
&Tschüß

Wolfgang


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