Beteiligung SBV bei Einstellung Auszubildende Autismus (Einstellung)
Hallo Cebulon,
< nein – auch nicht bei Gleichstellung i.S.d. § 151 Absatz 4 SGB IX.
Wieso nicht? Zumindest in der Betriebsverfassung ist es unstrittig, daß die Begründung eines Berufsausbildungsverhältnisses grundsätzlich einer Einstellung gleichkommt (ErfK, Kania, § 99 BetrVG Rn 5) und damit auch ggfs. die gesetzliche Beteiligung der SBV bei schwerbehinderten/gleichgestellten Azubis auslöst.
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&Tschüß
Wolfgang