Beteiligung SBV bei Einstellung Auszubildende Autismus (Einstellung)

Phönix, NRW, Saturday, 26.03.2022, 11:55 (vor 761 Tagen) @ Andreas D.

Was spricht dagegen, als SBV den Kontakt zum Bewerber aufzunehmen und zu hinterfragen, ob denn ein GdB vorliegt? Wenn ja und die Zuständigkeit der SBV ist gegeben, kommt man auch über die Auswirkungen der Einschränkungen in den Austausch und es besteht die Gelegenheit, den Bewerber auf sein Auswahlverfahren und sein Vorstellungsgespräch vorzubereiten. Bei Bewerbern mit GdB habe ich grundsätzlich lange vor dem Bewerbungsgespräch einen Austausch, wenn denn gewünscht.

Bin ich eh an einem Auswahlverfahren beteiligt, da die Bewerbung eines Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, dienen die Bewerbungen nicht nur zum Eignungsvergleich, vielmehr habe ich auch ein Blick darauf, ob Hinweise auf einen GdB vorliegen, denn nicht jeder gibt seinen GdB auch an. Ist bei den Bewerbungsunterlagen z.B. das Schulzeugnis einer Schule für Menschen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. für Menschen mit Hörbeeinträchtigung) und es wurde kein GdB im Anschreiben oder Lebenslauf angegeben, so ist dies für mich ausreichend, hier den kurzen Kontakt zu dem Bewerber zu suchen.

Gruß
Phönix


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