Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung (Stellvertreter/in)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Monday, 13.06.2022, 15:33 (vor 683 Tagen) @ shotokan-man

Hallo liebe Interessenverteter:innen!

Auch wenn der Eintrag von Markus schon eine Weile her ist, so möchte ich seine Schilderungen versuchen zu toppen.

Markus schreibt zu Beginn: "Nun habe ich ein Problem was ich auch in meinen bisher 8 Jahren Laufzeit noch nirgends erlebt oder gehört habe und gar nicht weiß, wie ich das Euch erklären soll. Ich versuche es einfach mal:"

Ich bin seit 2018 1. Stellv. Vertrauensperson in einem kath. Krankenhaus. Die Wahl wurde seinerzeit in zwei Dienststellen in zwei nah beieinanderliegenden Städten durchgeführt. Seit genau dieser Zeit verweigert mir die Vertrauensperson jedwede Zusammenarbeit.

Das bedeutet im Einzelnen:
Mir wird bis heute verschwiegen, wo und in welcher Dienststelle das SBV-Büro ist.

Selbstverständlich erhalte ich insoweit auch keinen Zugang zum Dienst-PC und zu den erforderlichen Unterlagen.

Mir wird vermutlich auf Anweisung des Dienstgebers von der Mitarbeitervertretung die Teilnahme an den MAV-Sitzungen verweigert.

Um Missverständnissen vorzubeugen, aber es geht mir immer nur darum, im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.) an den Sitzungen teilzunehmen bzw. auch Zugang zu SBV-Büro zu bekommen.
Uns ja, auch als Ersatzmitglied für die MAV wird mir die Sitzungsteilnahme verweigert.

Ich darf nicht erfahren, wer die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen (Name, Arbeitsplatz etc.) sind. Das heißt auch, dass ich noch nicht einmal die Möglichkeit habe einen verpflichtenden Antrag an die SBV zu stellen eine Versammlung aller schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen einzuberufen. Natürlich kann ich aus diesem Grund auch keinen Antrag an den Widerspruchsausschuss beim Intergrationsamt stellen zur Amtsenthebung der SBV.

Ich darf nicht erfahren, wer die stellv. Vertrauensperson mit der nächsthöheren Stimmenzahl ist.

Ich darf nicht erfahren, ob es in der Einrichtung eine Inklusionsvereinbarung gibt.

Meine Aufforderungen u.a. per E-Mail an die SBV und MAV ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, werden an den Dienstgeber weitergeleitet, der mir seinerseits eine Störung des Betriebsfriedens vorwirft.

Diese zuvor erwähnte Korrespondenz wird sogar in einem allerdings rechtswidrigen bEM zum Hauptthema gemacht.

Und wenn ich schon mal dabei bin, auch die Kostenübernahme für eine SBV-Grundlagenschulung wird mir verweigert. Allerdings habe ich hier erstinstanzlich einen ersten Sieg errungen, aber die Geschichte liegt derzeit beim LAG.

Was ich nicht verschweigen möchte: Ich habe zwischenzeitlich 2 Beschlussverfahren gegen die Vertrauensperson geführt, leider erfolglos. Das zuständige Arbeitsgericht sah in allen Fällen keine Anspruchsgrundlage.

Ein besonderes Geschmäckle hatte die Beschlussverfahren auch. Der Rechtsbeistand der Vertrauensperson ist der Anwalt des Dienstgebers, der auch der Rechtsbeistand der Mitarbeitervertretung ist.

Und wir alle wissen doch, dass die SBV kein Gremium ist. Und dennoch kam die SBV zum ersten Gütetermin gemeinsam mit der Personalleitung und einem Vertreter der Mitarbeitervertretung.

Hier hat im Übrigen der gegnerische Rechtsbeistand immer wieder vorgetragen, dass die SBV seit 2018 nicht ein einziges Mal (!) verhindert war.

Und weil ich vor geraumer Zeit ein bEM-Gespräch verlassen habe, nachdem mehrere Personen dabei waren die ich aber zuvor abgelehnt habe, hat mein Dienstgeber eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen.

Das Integrationsamt hat sich vollumfänglich an die Seite des DG gestellt und der Kündigung zugestimmt.

So, liebe Interessenvertreter:innen, kann das noch jemand toppen?

Viele Grüße
Bodo


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