Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung (Stellvertreter/in)

Cebulon, Monday, 13.06.2022, 19:00 (vor 655 Tagen) @ Bodo_S

Und wenn ich schon mal dabei bin, auch die Kostenübernahme für eine SBV-Grundlagenschulung wird mir verweigert. Allerdings habe ich hier erstinstanzlich einen ersten Sieg errungen, aber die Geschichte liegt derzeit beim LAG.

Hallo Bodo, wenn hier das Kirchenrecht auf das staatliche Recht des § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX verweisen oder eine vergleichbare Regelung haben sollte, so hat der erste Stellvertreter klaren Rechtsanspruch auf Grundlagenschulung. Gibt es schon einen Verhandlungstermin beim Landesarbeitsgericht und wann genau war diese Schulung? Geht es da um die Schulung an sich oder „nur“ um die Höhe der Kosten?

Und weil ich vor geraumer Zeit ein bEM-Gespräch verlassen habe, nachdem mehrere Personen dabei waren die ich aber zuvor abgelehnt habe, hat mein Dienstgeber eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen.

Das war eher „suboptimal“: Ich wäre dageblieben und hätte diese Personen freundlich und bestimmt gebeten, den Raum zu verlassen. Ordentliche oder eine fristlose Kündigung? Ordnungsgemäßes BEM-Angebot ist das ohnehin nicht, wenn Arbeitgeber mit abgelehntem „Gefolge“ erscheint laut ständiger Rechtsprechung.

Gruß,
Cebulon


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