Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung Antwort (Stellvertreter/in)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 06.03.2007, 15:26 (vor 6232 Tagen) @ m. shotokan-man

» Was meinst du genau mit:
»
» ... nachdenken ob er noch der richtiget "Mann am richtigen Ort" ist. Das
» SGB IX sieht ja auch für solche Fälle eine Regelung vor.

Guck mal ins SGB IX §94 Abs. 7 Satz 5
Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen.

Mögliche Gründe sind:
wiederholte Verstöße gegen die Schweigepflicht, die Nichtweiterleitung von berechtigten Anliegen der schwerbehinderten Menschen oder die ständige Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrats und ihrer Ausschüsse sowie die unbegründete gehässige Diffamierung von Betriebsrats- bzw. Personalratsmitgliedern.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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