Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung (Stellvertreter/in)

Bodo_S, Castrop-Rauxel, Tuesday, 14.06.2022, 08:39 (vor 681 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das erkennende ArbG hat sich genau an die Richtlinien des BAG gehalten und antragsgemäß entschieden.

Der Dienstgeber bestreitet grundsätzlich die Notwendigkeit von SBV-Grundlagenschulungen. Sowohl die Kosten (auch die Fahrtkosten) als auch inhaltlich sieht man keinen Bedarf.

Außerdem sieht man ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl des Schulungsanbieters d.h. auf keinen Fall darf es eine DGB-Gewerkschaft sein.

Das Verfahren vor dem zuständigen LAG wird erst im September weitergeführt.

Die Interessengegener MAV und SBV stehen nicht nur in dieser Frage stramm an der Seite des DG.

Gruß Bodo


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