Probleme mit der Schwerbehindertenvertretung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 09.03.2007, 10:21 (vor 6229 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

» Wenn übrigens ein Verstoß gegen die Gesetze vorliegen sollte bei der VP,
» so dürfte diese als Beamter auch dienstrechtlich gewaltig unter Druck
» kommen können. Ein Beamter ist immer im Dienst und hat sich immer den
» Gesetzen entsprechend zu verhalten (sogar in seiner Freizeit und während
» der Pensionszeit). Wenn da was wäre, insbesondere natürlich wegen
» Verletzung der Geheimhaltungspflicht!, so könnte, besser müsste sowohl AG
» als auch Personalrat schon alleine deswegen tätig werden.

Disziplinarechtlich bzw. gar ein Disziplinarverfahren wird es nur dann interessant/ geben wenn hier ein Vorsatz zum Schaden anderer nachweisbar wäre.

Denn auch bei "rot über die Straße gehen oder ein Stoppschild überfahren" ist ein Verstoß, hier wird es ab keine Disziplinarmaßnahmen für Beamte geben. Es sei denn ich habe es mit Vorsatz und dem Ziel andere zu schädigen getan bzw. es wurde ein andere merklich geschädigt.


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