Passives Wahlrecht bei relativer Geschäftsfähigkeit? (Wahlen)

Phönix, NRW, Thursday, 20.10.2022, 19:22 (vor 525 Tagen)

Hallo zusammen,

die Umstände können nicht einfach beschrieben werden, aber nehmen wir an, dass eine Person als Beschäftigter einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung immer mal wieder einen gesetzlichen Betreuer hatte. Ob aktuell eine Betreuung besteht, ist derzeitig unklar. In der Vergangenheit wurde die Person als schwierig und auch toxisch beschrieben, was auch zu häufigen Wechseln bei den Betreuern geführt hat. Innerhalb der Werkstatt gab es ebenfalls häufige Wechsel in den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Mit unterstützenden Maßnahmen hat es diese Person geschafft ein Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen zu erhalten (was lobenswert ist), in welchem nun eine Wahlversammlung abgehalten wurde.

Die Person versteht es dem eigenen Unvermögen eine solide wirkende Fassade zu geben. Die Teilnehmer der Wahlversammlung kannten sich zum Teil nicht persönlich. Die bisherige SBV, welche diese Person kennt, wurde bedingt durch eine Erkrankung in Abwesenheit wiedergewählt. Bei der Suche nach einem Stellvertreter hat man dann jenen welchen vorgeschlagen und gewählt, da dieser an diesem Abend einen guten Eindruck gemacht hat.

Den Anwesenden war nicht klar oder deutlich, dass sie hier jemanden gewählt haben, der im Kern nicht dazu in der Lage ist die Funktion eines Stellvertreters auszufüllen. Nüchtern betrachtet eine schlechte Wahl, die wohl im Moment erstmal nicht beanstandet werden kann.

Die SBV hat mich nun um Rat gefragt, denn auch ihr ist bewusst, dass ihr frisch gewählter Stellvertreter den Anforderungen nicht gerecht werden kann. Ausdrücklich möchte ich ausführen, dass es nicht darum geht, einen ungeliebten Stellvertreter loszuwerden. Vielmehr haben wir eine Verkettung unglücklicher Umstände, welche im Ergebnis für alle Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Unternehmen keine Hilfe bringen wird.

Daher wird nun geprüft, ob die Wahl anfechtbar ist. Dabei ist auch die Frage aufgetaucht, ob eine Person mit relativer Geschäftsfähigkeit als Stellvertreter überhaupt wählbar ist?

Gruß
Phönix


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