Passives Wahlrecht bei relativer Geschäftsfähigkeit? (Wahlen)

bifavi, Hessen, Friday, 21.10.2022, 10:37 (vor 552 Tagen) @ albarracin

Hallo ihr Beiden,

irgendwie verwirrt ihr mich.

Den Starter hab ich so verstanden, ob ein vermutlich ehemaliger teilgeschäftsfähiger Mensch wählbar ist.
Also passives Wahlrecht § 177 Abs.3 SGB IX

Albarracin bezieht sich auf das aktive Wahlrecht.
Für das aktive Wahlrecht gebe ich Albarracin recht.

Für das passive Wahlrecht gibt es im ZB Spezial SBV Wahl 2022. ab Seite 41, eine Aufstellung, wer nicht wählbar ist.


LG
Bifavi


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