Passives Wahlrecht bei relativer Geschäftsfähigkeit? (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.10.2022, 11:44 (vor 552 Tagen) @ Phönix

Moin Moin Phönix,

ich würde mit dem Betroffenen reden und die umfangreichen Aufgaben als SBV erläutern. Falls er sich selber dem nicht voll gewachsen fühlt, könnte er auch zurücktreten und somit normal Neuwahlen des stellvertretenden Mitglieds stattfinden.

Alternativ könnte er auch mit der Begründung - wenn sie denn vorliegt - zurücktreten, dass er höhere Fehlzeiten hat und es somit besser wäre, zwei stellvertretende Mitglieder zu haben. Da dieses per Nachwahl nicht erfolgen kann, bleibe ihm nur der Rücktritt.

Liebe Grüße

Hendrik


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