Passives Wahlrecht bei relativer Geschäftsfähigkeit? (Wahlen)

magheinz ⌂, Thursday, 22.12.2022, 09:43 (vor 494 Tagen) @ Phönix

Die Frage ist doch: Hat er jetzt noch einen gesetzlichen Betreuer oder nicht oder hat er aus anderen Gründen sein Wahlrecht verloren?

Wenn nicht, könnte er ja sogar für den Bundestag kandidieren.

Es ist doch, wenn alle rechtlichen Ausschlüsse nicht greifen, die Aufgabe der Wähler zu entscheiden.

>Sie hätte in der Wahlversammlung dafür gesorgt, dass man über die Eignung der
>Kandidaten spricht. Dies ist in meinen Augen nichts verwerfliches, sondern dann auch
>geboten.

Das kommt auf die Argumente an. Ob das geboten ist, ist so eine Frage. Am Ende haben Gerichte darüber zu entscheiden, wer an Wahlen teilnehmen darf.

Die SBV kann ja auch nur allgemein über die Eignung reden. So wie auch über jeden anderen Kandidaten. Ich wäre da aber eher vorsichtigt.

Mein Vertrauen hätte diese Vertrauensperson eventuell verloren.


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