Passives Wahlrecht bei relativer Geschäftsfähigkeit? (Wahlen)

Phönix, NRW, Friday, 21.10.2022, 18:58 (vor 546 Tagen) @ Hendrik1

Hallo zusammen,

für die Rückmeldungen bedanke ich mich.

Heute konnte zumindest aufgeklärt werden, dass für den nun gewählte Stellvertreter mittlerweile keine Betreuung mehr besteht und dieser voll geschäftsfähig ist. Von dem Standpunkt aus betrachtet, hat dieser das aktive und passive Wahlrecht. Meine Fragestellung ist damit beantwortet.

Trotzdem finde ich die Thematik interessant, wenn ein Kandidat mit kognitiven Beeinträchtigungen in ein solches Amt gewählt wird. Es sollte im Einzelfall betrachtet werden, ob das funktionieren kann. Und wenn ja, warum nicht?

In dem von mir geschilderten Fall ist es leider so, dass die kognitiven Beeinträchtigungen eine reguläre und vertrauensvolle Vertretung der SBV ausschließen. Auch glaube ich, dass dies eine eher seltene Konstellation darstellt, in der es jemand geschafft hat, nicht nur seine mangelnde Eignung zu verbergen, sondern sich auch noch als guten Kandidaten zu verkaufen.

Der Ansatz von Hendrik das Gespräch zu suchen ist zwar sehr gut, wird in diesem Fall aber leider nicht funktionieren. Bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen kann es sehr schwierig sein und in diesem Fall wird es definitiv so sein!

Man wird sicherlich in der nächsten Woche die Wahlversammlung auf Fehler prüfen. Sollte alles einwandfrei sein, muss sich die SBV ein paar Gedanken dazu machen, wie sie mit der Situation umgeht. An ihrer Stelle würde ich erstmal Vertretungssituation vermeiden.

Gruß
Phönix


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