Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)
Rehabilitanden trotz Werkstattrat bei Wahl zur Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt.
In dieser Werkstatt (keine! WfbM) werden Menschen unter unterschiedl. Voraussetzungen beschäftigt. Es gibt Rehabilitanden aus zwei unterschiedlichen Reha-Maßnahmen, Stundenleister aus der Straffälligenhilfe, wohnungslose Menschen die im Rahmen einer Tagesstrukturierung arbeiten und psychisch erkrankte Menschen, die ebenfalls eine tagesstrukturierende Maßnahme absolvieren.
Hallo zusammen,
auch schwerbehinderte Rehabilitanden können aktiv wahlberechtigt sein für SBV, beispielsweise kürzlich bestätigt für WfbM durch BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23, soweit der § 177 Abs. 1 sowie Abs. 2 SGB IX einschlägig für das aktive SBV-Wahlrecht. Sie zählen und wählen folglich entgegen BMAS und pauschaler Fehleinschätzung in BIH-Wahlbroschüre und werden daher selbstverständlich auch vertreten durch SBV. Dazu Prof. Düwell, in jurisPR-ArbR 6/2024 Anm. 7.
Das BAG hat die Rechtsbeschwerde der WfbM gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2023 - 16 TaBV 72/23 - zu Recht zurückgewiesen – also SBV-Wahl für ungültig erklärt (Arbeitsbereich einer anerkannten Reha-Werkstatt) – weil Rehabilitanden trotz Einspuch nicht in Liste der Wahlberechtigten aufgenommen wurden.
Vgl. zum BAG-Termin Kurzinfo der Fachanwältin für Arbeitsrecht Aytül Otters aus Frankfurt a. Main, die Anfechtung durch alle drei Instanzen begleitete.
Gruß,
Cebulon