Der gesunde Menschenverstand? (Wahlen)
Selbst bin ich SBV bei einem Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche, welcher Träger verschiedener Einrichtungen der Behindertenhilfe ist, wie z.B. WfbM … und dies sind alles keine Mitarbeitende in der Zuständigkeit der SBV!
Hallo Phönix,
gibt’s denn für diese pauschale These, dass die SBV generell für diese beschäftigten schwerbehinderten Rehabilitanden in WfbM nicht zuständig sei, sondern lediglich für „Mitarbeitende“, irgendwelche Literatur oder neuere Rechtsprechung bzw. Paragraphen laut Sozialgesetzbuch IX oder sonst? Woraus soll sich das ergeben, dass Beschäftigte mit Werkstattvertrag von SBV-Vertretung „zwingend“ ausgeschlossen seien? Davon ist mir nichts bekannt.
Betrachte es einfach mit gesundem Menschenverstand, denn die von dir aufgezählten Gruppen sind alles Kunden eurer gGmbH und damit nicht Teil des Betriebes und damit auch nicht wahlberechtigt.
Albert Einstein ebenso kritisch wie lakonisch: „Der gesunde Menschenverstand ist die Summe aller Vorurteile, die sich bis zum 18. Lebensjahr im Bewusstsein festgesetzt haben.“
Papst Franziskus: „Der Herr befreie uns von der Versuchung des gesunden Menschenverstands.“
Was der „gesunde Menschenverstand“ taugt, ist nachzulesen auch bei ArbG/LAG Frankfurt 2023, demnächst beim BAG 2024 im Volltext und hier.
Gruß,
Cebulon