Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)
ein herzliches Hallo in die Runde,
ich bin Vertrauensfrau bei einem öffentlichen Arbeitgeber.
Zu nachfolgendem Problemkreis habe ich versucht allgemein aber auch hier im Forum eine Antwort zu finden und bin bisher nicht fündig geworden.
Wenn der Arbeitgeber mich vor geplanten arbeitsrechtlichen Maßnahmen anhört, bin ich verpflichtet, den schwerbehinderten Mitarbeiter zu kontaktieren, um mit ihm die Vorwürfe zu besprechen? Oder beziehe ich meine Informationen allein aus den Unterlagen, die mir der Arbeitgeber zur Verfügung stellt?
Natürlich, wenn der Mitarbeiter sich vertrauensvoll an mich wendet, da er ja auch eine Anhörung bekommt, dann lasse ich das selbstverständlich in meine Betrachtung einfließen.
Aber muss ich jeden Mitarbeiter kontaktieren, um seine Sachverhaltsdarstellung abzufragen, bevor ich mich äußere? was ja bei kurzen Fristen schon daran scheitern könnte, dass ich den Mitarbeiter, der beispielsweise nicht im Dienst ist, postalisch gar nicht schnell genug erreichen kann.
Ist denn der Arbeitgeber verpflichtet, mir private Anschriften und Telefonnummern zu geben? Sofern er überhaupt eine Telefonnummer hat?
Mein Arbeitgeber weist die Betroffenen in ihrer Anhörung daraufhin, dass sie Personalrat und SBV hinzuziehen können.
Wenn sie das nicht tun, sehe ich mich eigentlich nicht in der Verpflichtung, dann noch jeden einzelnen zu kontaktieren. Ich weiß allerdings eben nicht, was ein Arbeitsgericht verlangen würde.
Welche Erfahrungen wurden denn diesbezüglich eventuell bereits gemacht? oder wie wird dies allseits so gehandhabt?
Vielen Dank bereits vorab für Antworten!