Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)
aber meine Frage bleibt irgendwie offen, muss ich den Arbeitnehmer zwingend kontaktieren?
vom Personalrat erhielt ich die klare Aussage, sie entscheiden aufgrund Aktenlage. Der Mitarbeiter hat ja die Möglichkeit sie hinzuzuziehen und wird darauf auch konkret hingewiesen.
Er wird ja auch in Bezug auf die SBV konkret darauf hingewiesen, so steht es auch in den Protokollen der Anhörung durch den Arbeitgeber und dass der Arbeitnehmer darauf ausdrücklich verzichtet hat bzw. wird er mit der schriftlichen Anhörung darauf hingewiesen.
Wenn er von diesem Recht dann nicht Gebrauch macht und sich nicht an mich wendet, muss ich dann alle Hebel in Bewegung setzen, ihn irgendwie zu erreichen?