Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)
Wenn er von diesem Recht dann nicht Gebrauch macht und sich nicht an mich wendet, muss ich dann alle Hebel in Bewegung setzen, ihn irgendwie zu erreichen?
Merkwürdiges Verständnis. Ich habe schlicht auf evt. gebotene Option hingewiesen, von der Personalstelle die Kontaktdaten zu verlangen. Dazu muss man nicht „alle Hebel“ in Bewegung setzen. Dazu genügt kurzer Anruf oder bspw. eine kurze Mail an Personaler. Und sollten diese blocken, dann wird das die SBV in ihrer Stellungnahme an das InA zu würdigen haben.
Welche Erfahrungen wurden denn diesbezüglich eventuell bereits gemacht? Oder wie wird dies allseits gehandhabt? Von PR erhielt ich die klare Aussage, sie entscheiden aufgrund Aktenlage.
Ich kenne Fälle, da verfiel der Betroffene erst mal in „Schockstarre“ (wegen unfairer Anhörung durch die Personaler). Wenn sich Betroffener nicht bei PR/SBV meldet, kann das persönliche Gründe haben und es muss nichts mit fehlendem Respekt zu tun haben – was_zuweilen vorschnell pauschal unterstellt wird. Denke da beispw. konkret an BEM-Fälle, wenn sich Interessenvertretungen schmollend bzw. beleidigt zurückzogen und sich dann verweigerten, da BEM-Betroffene diese – warum auch immer – da nicht dabeihaben wollten.
Gruß,
Cebulon