Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)

Cebulon, Tuesday, 12.08.2025, 15:32 (vor 95 Tagen) @ albarracin

... und auch, wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, gehört es zur professionellen Amtsausübung, sich möglichst eng mit den Betroffenen abzustimmen und nicht über ihre Köpfe hinweg zu handeln.

Richtig! Und genauso wird das auch in SBV-Seminaren unterrichtet. Und wenn sich diese „Vorwürfe“ erhärten sollten aus der Sicht einer SBV, dann steht es der SBV selbstverständlich fei, diese Frist verstreichen zu lassen bzw. von einer Stellungnahme ggf. (ganz) abzusehen – oder schlicht darauf hinzuweisen, dass nähere konkrete Stellungnahme ohne Kontaktdaten ausgeschlossen ist.

Eine SBV ist (ebenso wie das InA) an das Vorbringen der Beteiligten (Arbeitgeber sowie schwerbehinderte Menschen) natürlich nicht gebunden.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion