Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)
KDo: Ist Arbeitgeber verpflichtet, mir private Anschriften und Telefonnummern zu geben?
Ja, der Arbeitgeber ist m.E. verpflichtet, der SBV die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und zwar sofort bei kurzen Anhörungsfristen, jedenfalls sofern die SBV eine Rücksprache mit dem sbM für geboten bzw. für zweckmäßig hält. Eine Stellungnahme nach Aktenlage vom Grünen Tisch ohne schnelle tel. Rücksprache ist m.E. regelmäßig möglichst zu vermeiden! Im Übrigen wird die SBV spätestens bei ihrer Anhörung durch das InA zumindest die Privatanschrift dieses sbM erhalten, folglich keine „geheime Kommandosache“ bzw. keine Verschlusssache.
KDo: Oder beziehe ich meine Information allein aus den Unterlagen, die mir der Arbeitgeber zur Verfügung stellt?
Das wäre ggf. ziemlich einseitig bzw. nicht sachgerecht, nur dessen „Sicht der Dinge“ zu berücksichtigen. Denn der Arbeitgeber ist ja bekanntlich beteiligte Partei, also u.U. auch persönlich interessengeleitet.
Gruß,
Cebulon