Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)

WoBi, Tuesday, 12.08.2025, 18:49 (vor 90 Tagen) @ KDo

Hallo KDo,

der Arbeitgeber macht eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitnehmer häufig schwierig, z.B. in dem er den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht sofort freistellt. Der betroffene Arbeitnehmer soll von seinen Arbeitskollegen und den Interessensvertretungen isoliert werden.
Neben den Adressangaben liegen häufig keine weiteren Informationen laut Personalverwaltung vor. Aber die SBV hat Anspruch auf die Kenntnisse des Arbeitgebers, also auch auf die vorhandenen Informationen der direkten Führungskraft.

Das ist Teil der "psychologische Kriegsführung", um die beschlossene Maßnahme abzusichern.
Genauso ist es eine Taktik, die Zustellung einer Kündigung am Freitagnachmittag durchzuführen, damit der Gekündigte sich über das Wochenende selbst fertig macht, noch bevor er geeignete Hilfe in Anspruch nehmen kann.

Darum sollte die SBV die Kontaktdaten der Beschäftigten mit Behinderung kennen.

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Gruß
Wolfgang


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