Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)

KDo, Thursday, 14.08.2025, 09:21 (vor 89 Tagen) @ Cebulon

natürlich bin ich dankbar, wenn ich hier eine Antwort bekomme.

Das hat auch nichts mit monieren zu tun. Wenn das falsch rüber gekommen ist, entschuldige ich mich natürlich.

Letztlich war mir das nur zu sehr abgedriftet von der eigentlichen Problematik.
Meine wichtige Frage ist wirklich, muss ich Kontakt suchen oder kann ich meine Stellungnahme abgeben aufgrund der Angaben des Arbeitgebers.

Ich muss dazu sagen, dass in unserer Behörde eine sehr gute Arbeitsweise zwischen Arbeitgeber und SBV bzw. auch Personalrat besteht. Unstimmigkeiten können sachlich geklärt werden und der Arbeitgeber fragt lieber einmal mehr nach als zu wenig.

Ich muss keine Angst haben, dass hier ein Mitarbeiter in die Ecke gedrängt und isoliert wird.
Und die Tätigkeit von SBV und Personalrat ist den Mitarbeitenden auch präsent, sie wissen, dass sie ein offenes Ohr und Unterstützung bekommen.

So entspringt es ja auch der immer nachsetzenden Feinarbeit meinerseits und des Personalrats in gemeinsamen AG´s, dass eben der betroffene Arbeitnehmer gebetsmühlenartig immer wieder darauf hingewiesen wird, wen er zu seiner Unterstützung heranziehen kann.

Und wenn der Arbeitnehmer dann mehrfach nein nein nein gesagt hat und dies auch unterschrieben hat, meine Frage war, ob ich ihn dann trotzdem noch nerven muss, obwohl er deutlich gemacht hat, darauf zu verzichten.

Und zwar einzig vor dem Hintergrund, würde ein Arbeitsgericht es monieren, wenn man als SBV dann nicht nochmal die Kontaktaufnahme gesucht hat oder genügt eine Stellungnahme aufgrund der Unterlagen, die man eingereicht bekommt.

Wie gesagt bitte mal die "bösen" Arbeitgeber vergessen, die alles tun, damit der Betroffene keine Hilfe bekommt und die die Beteiligung der SBV versuchen zu beschneiden.
So läuft es bei uns nicht, wir werden engmaschig einbezogen, der Arbeitgeber respektiert unsere Arbeit und fragt lieber einmal mehr als zu wenig.

Ich bin auch kein Neuling auf dem Gebiet und mache das schon viele Jahre und habe auch viele Verbesserungen in der Zusammenarbeit durchgesetzt.

Und- und dann soll auch Schluss sein mit Rechtfertigen -ich bin mir meines Mandats sehr wohl bewusst und die Letzte, die Kosten und Mühen scheuen würde, sich für den Mitarbeiter einzusetzen und werde damit auch von unserem Arbeitgeber immer gehört und ernst genommen.

Mir geht es tatsächlich um die rein fallunabhängige Frage, zu der ich schon seit vielen Jahren recherchiere - gehört es zwingend dazu, den Arbeitnehmer zu kontaktieren, um eine Stellungnahme zu fertigen oder genügt eine Stellungnahme aufgrund der Unterlagen?

Und ich kann versichern, dass ich bereits Stellungnahmen aufgrund von "nur" Unterlagen abgegeben habe, die Maßnahmen zum kippen gebracht haben, weil allein aufgrund der Unterlagen ersichtlich war, so geht es nicht.

Es geht mir wie gesagt nicht darum, mir meiner Funktion nicht bewusst zu sein oder aufgrund unvollständiger Sachverhaltsermittlung eine Stellungnahme aus Faulheit abzugeben oder meine Arbeit nicht ernst zu nehmen sondern rein um die juristische auf gesetzliche Grundlagen oder Gerichtsentscheiden gestützte Frage, muss ich zwingend kontaktieren.

Und bitte nicht, du würdest wenn du deine Arbeit ernst nehmen würdest. Das bitte ich außer Betracht zu lassen und davon auszugehen, dass ich meine Arbeit ernst nehme.
Sondern lediglich die Frage, gibt es bekannte Gerichtsentscheidungen, die voraussetzen, dass der SBV zwingend den Betroffenen kontaktiert?

Vielleicht ist meine Frage jetzt besser verständlich.
Es hängt tatsächlich keine Frist dran, sondern geht um die allgemeine Vorgehensweise bzw. die rechtliche Verpflichtung dazu, die sich ja entweder aus Gesetz ergeben müsste oder ein Gericht hätte mal gesagt, muss zwingend erfolgen.

vielen lieben Dank!


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