Kommunikation mit dem schwerbehinderten Mitarbeiter (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 12.08.2025, 14:40 (vor 91 Tagen) @ Cebulon

... und auch, wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, gehört es zur professionellen Amtsausübung, sich möglichst eng mit den Betroffenen abzustimmen und nicht über ihre Köpfe hinweg zu handeln.

--
&Tschüß

Wolfgang


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