ABGEDRIFTET … (Kündigung)

Cebulon, Saturday, 16.08.2025, 14:44 (vor 87 Tagen) @ KDo

Letztlich war mir das nur zu sehr abgedriftet …

Naja, wenn Du meinst, dass Beantwortung zweier der konkret gestellten Fragen binnen zweier Stunden zu sehr abdriftet: Warum stellst Du denn dann überhaupt solche „Abdriftungsfragen“ !? Ich finde eine derartige Reaktion unfassbar ungeschickt – um das mal ganz zurückhaltend auszudrücken.

Und wenn der Arbeitnehmer dann mehrfach nein nein nein gesagt hat und dies auch unterschrieben hat, meine Frage war, ob ich ihn dann trotzdem noch nerven muss, obwohl er deutlich gemacht hat, darauf zu verzichten?

… dann bedarf es in aller Regel selbstverständlich keines erneuten Kontakts. Und so lautete vor allem aber Deine ursprüngliche Ausgangsfrage eben nicht (3x nein) Das ist nicht fair !! Und schließlich kann man kompakter als albarracin schon vor vier Tagen am Dienstag 14:40 Uhr bspw. Deine dritte Frage kaum professioneller in einem einzigen Satz zusammengefasst beantworten: Dies ist wirklich klasse und exzellent gemacht – sowie auf den Punkt gebracht. Dafür Respekt !! 👏 👏 Aber dennoch derart „rumzueiern“ trotz seiner glasklaren Ansage ist völlig unverständlich! Zumindest wäre ggf sachgerecht, wenn mit dem Beschäftigten kein Vertrauensverhältnis herstellbar bzw. Vorbehalte ggü. SBV bestehen sollten, diesen sbM an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. evtl. an Gewerkschaft zu verweisen. Es kommt selbst bei guten Anwälten vor, dass diese ihrem Mandanten erklären, er möge sich einen anderen Anwalt suchen, wenn z. B. „die Chemie“ zwischen beiden nicht passt. Muss man ja nicht persönlich nehmen – sondern rein geschäftsmäßig.

Vom Personalrat erhielt ich die klare Aussage, sie entscheiden aufgrund Aktenlage.

Dieser örtl. Personalrat ist nicht das „Maß“ aller Dinge: Seine pauschale Aussage mag rein formal korrekt sein, ist aber nicht im Sinne des Personalvertretungsrechts, wie schon x-fach in Fachforen gelesen! Vgl sinngemäß den Rechtsgedanken im Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz zum rechtlichen Gehör – um sich einen persönlichen sowie unmittelbaren Eindruck vom „Delinquenten“ zu verschaffen als fundierte „Entscheidungsgrundlage“, um_so Entscheidung am „Grünen Tisch“ möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dieses zumal sowie besonders dann – wenn es wie hier offenbar um die Kategorie „Kündigung“ geht! So wird es ja auch in SBV-Seminaren „gepredigt“ sowie auch hier („Es ist erforderlich Gespräche zu führen: zunächst mit dem Betroffenen selbst…“) Diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz sollte jede VP verinnerlicht haben.

Es hängt tatsächlich keine Frist dran …

Dieser § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG sieht vor, dass der Betriebsrat vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer anhören soll, soweit dieses erforderlich erscheint. Schulungsvideo dazu – auch zu Fristen. Er kann telefonisch, schriftlich oder etwa in BR-Sitzung Arbeitnehmer anhören.

Tipp: Daher evtl. einfach mal SBV-Fachseminar mit Arbeitsrichter bzw. mit Fachanwalt buchen - anstatt jahrelang („seit vielen Jahren“) immer nur dasselbe recherchieren: Du packst das einfach falsch an!

… habe auch viele Verbesserungen durchgesetzt

Insoweit vorbildlich! Weiter so! Daumen 👍

Gruß,
Cebulon


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