Gilt nicht für BEAMTE !!! (BEM)

hackenberger, Tuesday, 12.12.2006, 09:59 (vor 6354 Tagen) @ Daniel

Hallo Daniel,

ich kann dein Unverständnis durchaus nachvollziehen. Doch zum einen ist diese eine Meinung eines Ltd. Postdirektor Dr. Harald Steiner. Also keine Feststellung des Bundesverwaltungsgereichtes. Auch ich als Beamter, wenn auch z.Zt. beurlaubter Beamter zähle zu dieser Gruppe "Beschäftigter" und kenne auch die Aussagen "es gibt Menschen/Arbeitnehmer und es gibt Beamte" :-(

Grundsätzlich ist es so, dass das Beamtenrecht in den entsprechenden Beamten (Bundes-/Landes-)gesetzen geregelt ist. Es ist auch so, dass der Dienstherr letztlich die Dienstfähigkeit/-unfähigkeit feststellt.

Der Dienstherr hat aber nach den geltenden Gesetzen auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Ob sich nicht ggf. hieraus dann schon eine vergleichbare Pflicht wie aus dem § 84 (2) ergibt müsste ggf. geprüft werden.

Auch seine Aussage "Im übrigen sprechen Sparsamkeitsgründe dagegen." ist so nicht haltbar. Denn genau das Gegenteil kann ja aus einer Nichtdurchführung entstehen. Ich habe die Kosten des Beamten der wegen fehlendem BEM in den Ruhestand versetzt wird und ich habe die Kosten (zusätzliche) für den Beamten den ich neu einstellen muss um diese Arbeit zu erledigen. (klar dieses gilt nun nicht für Bereiche wie die der ehemaligen DB oder DBP wo man ja Personal abbaut. Doch da er hier eine grundsätzliche Aussage getätigt hat, muss man auch grundsätzlich antworten)

Das BEM oder vergleichbares ist keine "FREIWILLIGE Sozialleistung", es ist eine Pflicht ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis, welches auf die Belange des Behinderten abgestimmt ist zu erhalten. Hier hat somit auch der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht eine entsprechende Verpflichtung.

Abschließend wäre dann nun auch noch einmal zu prüfen, ob ein Verhalten wie es der Ltd. Postdirektor Dr. Harald Steiner hier vorstellt mit dem AGG zu vereinbaren wäre.

Es bleibt letztlich leider nur die Feststellung zu machen, wie so manche Führungskräfte ihre Aufgaben sehen. :-( :-( Denn ein BEM auch für Beamte durchzuführen ist nirgends verboten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion