Gilt das Eingliederungsmanagement auch für Beamte? (BEM)

Franz aus den Bergen, Bayern, Tuesday, 12.12.2006, 13:08 (vor 6353 Tagen) @ Wolfgang E.

In unserer RIV steht auf Seite 36 folgendes:
Schwerbehinderte Beamtinnen und schwerbehinderte Beamte sind wegen Dienstunfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung nur in den Ruhestand zu versetzen, wenn festgestellt wird, dass sich auch bei jeder möglichen Rücksichtnahme nicht fähig sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen (VV Nr. 6 zu § 42 BBG in der Fassung vom 30. Juni 1955, MinBlFin 431). Vor einer ärztlichen Untersuchung sind alle Möglichkeiten der Präventsion zu prüfen....
Somit ist beim Zoll dies geregelt.
MfG
Franz

--
Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen, ... aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion