Gilt nicht für BEAMTE !!! (BEM)

BAREVI, Tuesday, 12.12.2006, 14:00 (vor 6354 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

die "schnellen Bayern" (Bay. Staatsmin. d. Finanzen) haben im Dez. 2005 neue FÜRSORGERICHTLINIEN heraus gegeben. Dort heißt es unter III. PRÄVENTION 2.1:

Die nachfolgenden Ausführungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sind für alle Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Beamtinnen bzw. Beamte, anzuwenden. Soweit im Folgenden von Arbeitsunfähigkeit gesprochen wird, beinhaltet dies auch die vorübergehende Dienstunfähigkeit von Beamtinnen bzw. Beamten.

Den Artikel mit der Privatmeinung des Herrn Steiner habe ich auch gelesen, aber er steht doch wohl nicht über einer ministeriellen Richtlinie>!


Viele Grüße rundum

barevi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion