Gilt das Eingliederungsmanagement auch für Beamte? (BEM)
Unabhängig von der Frage, ob unter dem Rechtsbegriff Beschäftigte nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch Beamte fallen, ist das Eingliederungsmanagement jedenfalls im bayerischen Staatsdienst auch für Beamte durchzuführen nach der ausdrücklichen Bestimmung in Nr. III.2.1 der Fürsorgerichtlinien Bayern 2005 wie folgt:
Die nachfolgenden Ausführungen zum Eingliederungsmanagement sind für alle Beschäftigten, Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Beamtinnen bzw. Beamte, anzuwenden. Soweit im Folgenden von Arbeitsunfähigkeit gesprochen wird, beinhaltet dies auch die vorübergehende Dienstunfähigkeit von Beamtinnen bzw. Beamten...