Gilt das Eingliederungsmanagement auch für Beamte? (BEM)

Daniel Ohmes @, Tuesday, 12.12.2006, 14:20 (vor 6354 Tagen) @ Franz aus den Bergen

Hallo Franz,

gerade von dieser Behörde (ZOLL) spreche ich.
Es steht zwar schön in unserer RIV geschrieben, aber was wird denn wirklich in der Praxis umgesetzt. Das Geschriebene ist geduldig...:-( :-(

Mittlerweile habe ich den dritten Fall, in dem Beamte zum Amtsarzt müssen und sie auf "Dienstunfähigkeit" untersucht werden sollen. Es wird gar nicht geprüft, ob sie evtl. sogar teil dienstfähig wären, nein, die Vorgabe der Verwaltung ist, "stelle die Dienstunfähigkeit fest!". Dies behaupte ich, bzw. habe ich auch schon von SB bestätigt bekommen. Diese entschuldigen sich dann bei mir und sagen, das wären die Vorgaben aus .....
Naja du weißt schon. Sicherlich zugeben wird dies keiner öffentlich und sagen, dass die Amtsärzte ein unabhängiges Gutachten schreiben. Ein Gegengutachten wäre in vielen angebracht, aber den Kollegen fehlt die Kraft...

Für den Arbeitsplatz wird erst gar nichts versucht, mein Vorschlag den Fachberater vom Integrationsamt einzuschalten und zu prüfen, ob wir noch etwas für die schwerbehinderten Beamten (alle MS erkrankt) tun können, nein.
NEIN, ein Beamter, z.B. A 10 darf nicht geringe Arbeit (z.B. Telefondienst) ausüben, dafür ist er "zu gut bezahlt", in Frühpension kostet er uns nicht so viel, also ENTSORGEN....:-( :-( :-(
Fast wort wörtlich von einem sehr hohen ...... (Referenten)

Ich sage das so, wie ich es empfinde und so wie es in unserem Bereich gehandhabt wird. Sorry, dies ist die Wahrheit, leider.....

Und dieser öffentliche Dienst und sogar unsere Verwaltung glänzt bei REHADAT mit einem vorbildlichen Eingliederungsmanagement. Ha, Ha, Ha
Die Praxis, jedenfalls bei uns, sieht ganz anders aus.....:-( :-(

Echt schade, dabei wäre bei unserer Verwaltung vieles möglich um schwerbehinderten Beamten zu helfen und sie nicht ABZUSCHIEBEN in die Isolation. Einer der Fälle, es dauert nicht lange, dann kann der Kollege, Hartz IV beantragen.... er lebt zur Zeit von 1.600,-- EURO Zwangspension.
Frau weg, Haus musste verkauft werden usw....
Kein Unterstützung von der Verwaltung und dieser Kollege wollte weiter arbeiten und hatte auch nicht so viele Fehlzeiten, jetzt ist er richtig "krank" geworden.
Ich kämpfe trotzdem weiter und helfe meinen Kollegen, zum Glück klagt ein Kollege beim VG gegen seine Zwangspensionierung und ich bin sehr gespannt auf das Urteil.
Leider verzögert die Verwaltung das Verfahren aus formellen Gründen und versuch es immer weiter in die Länge zu ziehen.:-(

Viele Grüße
Daniel


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