Gilt nicht für BEAMTE !!! (BEM)

hackenberger, Tuesday, 12.12.2006, 13:14 (vor 6354 Tagen) @ hackenberger

Hallo Daniel,

hier noch eine Ergänzung zu meinem bisherigen gesagtem:

Auszug aus dem Neumann-Pahlen-Majerski-Pahlen Kommentar, 11. Auflage zum SGB IX (also aktuell)

§ 84 Abs (2) Rn 10 (Seite 296 des Kommentars)

Die weitere Besonderheit des Abs. 2 ist die Ausdehnung auf behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, also auf alle von § 1 erfassten Kreise ohne Rücksicht darauf, ob sie sbM i. S, von § 2 Abs. 2 sind. Hier greift der Teil 2 über seinen sonstigen Geltungsbereich hinaus, weshalb auch nicht nur das IntegrA, sondern auch die Servicestellen der §§ 22, 23 eingeschaltet werden. Auch hier sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Richter und Soldaten erfasst.


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