Freistellung/Rechtsstreitigkeit (Freistellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.01.2007, 11:12 (vor 6318 Tagen) @ Fransi

Hallo Fransi,

Hast du noch Gleichgestellte Kollegen zu vertreten, oder sind die schon mitgerechnet>
Hast du die Möglichkeit, weitere Kollegen in die Gleichstellung zu bringen>

Denn die Zahl 200 ist meines Wissens die Gesetzesgrenze und auch noch so viele gute, logische, sachliche Gründe müssen den AG nicht dazu bringen unter dieser Anzahl von 200 Schwerbehinderten (INKLUSIVE der Gleichgestellten!)die SBV zu 100% frei zu stellen.
Wenn Aufgaben anfallen ist der Vertreter sowieso in jedem Fall kurzfristig frei zu stellen, d.h. er muss halt seinem Vorgesetzen melden, dass er jetzt SBV Tätigkeit wahrnimmt. In diesem Rahmen ist eine Arbeitsaufstellung sicherlich hilfreich, insbesondere wenn wirklich real an die 100% der Arbeitszeit notwendig sind.

Also vor Gericht werden möglicherweise mehr als 50% rauskommen, aber 100% Freistellung, da sind die Angaben im Gesetz wohl zu scharf formuliert, leider!
Ein Kommentar alleine ist da wohl leider nicht ausreichend um so etwas vor einem Gericht duirchzukämpfen, wenn der AG pardu nicht will.

Wo ist dein Betrieb>
Anwalt wo> Ein Süddeutscher wird dir, wenn du in Norddeutschland bist nicht viel helfen.
In Regensburg weiß ich eine gute Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, einer für öffentlichen Dienst, einer für freie Wirtschaft.


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