Freistellung/Rechtsstreitigkeit (Freistellung)

hackenberger, Wednesday, 17.01.2007, 16:39 (vor 6317 Tagen) @ Fransi

Hallo Fransi,

die "echte" Freistellung ist nur das eine. Sofern Du, was ich vermute wegen den Tatsachen, Betreuung der vielen Koll. (Gespräche etc.) der Teilnahme an allen BR-Gremiensitzungen incl. alle Ausschüsse, dieses sowohl als örtl. SchwbV wie auch als GSchwbV, also auf beiden Ebenen den notwenigen Gesprächen mit den IA, VA usw. sowie Tagungen/Schulungen und den vielen notwenigen gesprächen mit den verschiedenen AG-Stellen, kommt bestimmt ein wesentlich größerer Freistellungsumfang heraus. Also bist Du die Zeit welche über die vom AG gesehen 50% Freistellung hinaus geht wegen der Mandatsaufgaben an der Wahrnehmung anderer Aufgaben/Tätigkeiten ausßerhalb der Mandatsaufgaben gehindert. Im Ergebnis bis Du dann zu 100% als SchwbV tätig. Nach einiger Zeit wird der AG dann bestimmt bereit sein, auch schon aus Grüden der Planungssicherheit sich mit Dir über das Thema Freistellung neu zu unterhalten.

Ps: Ggf. must Du als GSchwbV auch noch Koll. betreuen welche keine örtl. SchwbV haben. Dann hats Du ja auch als gewissenhafte GSchwbV die Notwendigkeit der Teilnahme an den örtl. BR-Gremien für die Du wegen fehlender örtl. SchwbV diese Aufgabe gem. SGB IX wahrnimmst.

Überzeugung ist einfach alles.


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