Freistellung/Rechtsstreitigkeit (Freistellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.01.2007, 16:30 (vor 6317 Tagen) @ Fransi

Hallo Franzi,
nun mit der Notwendigkeit der Freistellung sind wir uns ja nun einig.

Das Problem ist halt der Gesetzestext und die dort enthaltenen Zahlen. UNd der Gesetzestext ist in der Regel für ein Gericht maßgebend, leider.

Wir haben hier in Bayern auch einen Fürsorgeerlass, der in vielen Bereichen über das Gesetz hinaus geht. Aber Erlasse sind nicht so einfach einklagbar und freiwillige Leistungen, die ja, soweit sie über das Gesetz hinausgehen sind IMMER erlauibt, aber wohl nicht einklagbar, das wollte ich eigentlich klar machen.

Der Aufgaben sind mehr als genug für die SBV und sie wachsen an, klar! Aber der AG wird das nicht sehen wollen und hinein regieren (siehe SGB IX §156). Nun ja hab viel Erfolg, wenn du das gerichtlich klären willst. Kann ja auch ganz anders ausgehen, als ich das denke. Wie dem auch sei, lass es uns hier wissen, wenn du Erfolg haben solltest, würde sicher den einen oder anderen ermutigen, mehr zu wollen.

Richtig. Regensburg ist für Niedersachsen eher was zum Urlaub machen und nicht als Standort für meinen Rechtsvertreter.


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