Freistellung/Rechtsstreitigkeit (Freistellung)

David ⌂, NRW, Wednesday, 17.01.2007, 18:22 (vor 6317 Tagen) @ Fransi

» Hallo Fransi,


wenn Du es bisher noch nicht versucht hast, so sattel das Pferd doch einmal anders auf. Das Gesetz schreibt die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in verschieden personellen und auch anderen Maßnahmen vielfältig vor. Die Einhaltung dieser Gesetze gilt für den Arbeitgeber und, gemäß dem Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des BR, auch darüber hinaus für den Betriebsrat. Wobei dieser generell auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein waches Auge haben muss.

Eine, ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, getroffene Entscheidung ist auszusetzen....etc. Die Schwerbehindertenvertretung ist weisungsungebunden in ihrer Tätigkeit und ein Eingriff in die Rechtsgeschäfte der Schwerbehindertenvertretung ist unzulässig.

Mit diesen Hinweisen gehe doch einmal (vertrauensvoll) an den AG heran und weise Ihn auf mögliche rechtliche Schwierigkeiten und Konsequenzen hin, welche er verursacht, wenn er Dir die notwendigen Freistellungsumfänge nicht ermöglicht.
Dass Du übersichtlich in der Ausarbeitung der Zeitanforderungen für die Betreuung der schwer behinderten Menschen in Euerem Betrieb gearbeitet hast und dies mit bestem Wissen und Gewissen solltest Du nicht unerwähnt lassen...vielleicht hilft das

..........und da war doch noch.... der Beauftragte des Arbeitgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten, der meines Wissens von jedem Arbeitgeber benannt werden muss.......


Viel Erfolg

Gruß
David
VPschwbM


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