Freistellung/Rechtsstreitigkeit (Freistellung)

Fransi, Niedersachsen, Thursday, 18.01.2007, 12:09 (vor 6317 Tagen) @ Fransi

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine wertvollen Hinweise, nicht nur in diesem Fall, sondern auch für die kompetenten Sachbeiträge, die ich bereits seit ca. 2 Jahren sehr interessiert verfolge.

Die Tätigkeiten, die Du beschrieben hast, habe ich bereits in einem Tätig-keitsbericht zeitlich genau definiert.

Wenn der AG nunmehr formal eine 50% Freistellung erteilt, der Einsatz der SBV allerdings 100 % erfordert, wird es aus meiner Sicht – sofern der AG nicht zu belehren ist – zwangsläufig zu „Reibereien“ kommen.

Wäre es dann sinnvoll, das Arbeitsgericht zur Klärung der Angelegenheit (Behinderung der Mandatsarbeit) anzurufen oder sollten die Schritte des AG, die ggf. auf arbeitsrechtlicher Basis verhängt werden, abgewartet werden, um danach aktiv werden.

Ich erwarte keine rechtsverbindliche Auskunft, wäre Dir aber für einen weiteren Hinweis, ggf. aus der Praxis, dankbar.

Liebe Grüße aus dem Norden der Republik.

Fransi


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